Auch Kunden wissen noch nicht, was die Datenschutz-Grundverordnung im Einzelnen bedeutet. Doch laut einer Studie sagen Verbraucher schon jetzt, dass sie in Zukunft Unternehmen bevorzugen werden, die transparent mit ihren Daten umgehen.
Früher oder später werden Konsumenten auf die
Rechte, die ihnen die EU-Datenschutz-Grundverordnung einräumt,
zugreifen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Software-Anbieters
Pegasystems. Unternehmen sollten sich deshalb möglichst schnell darauf
einstellen, denn eine Mehrheit der Befragten wird Unternehmen
bevorzugen, die offen und transparent mit Kundendaten umgehen. Alle internen Prozesse müssen angepasst werden, um die Rechte auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch sowie das neue Recht auf
Datenportabilität zu gewährleisten.
Denn mit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 erhalten Konsumenten die
Kontrolle über alle Daten, die Unternehmen von ihnen speichern und
verarbeiten. Dazu gehören Name, Adresse und Telefonnummer ebenso wie
Kaufhistorie, Web-Browsing-Aktivität und Standort. 86 Prozent der in
Deutschland Befragten sind mit ihren neuen Rechten noch nicht vertraut.
Doch damit konfrontiert, halten sie es für wichtig, dass man ihnen diese
Rechte einräumt.
Am wichtigsten ist Verbrauchern demnach, über
die gespeicherten persönlichen Daten informiert zu werden (63 Prozent).
80 Prozent halten es für "wahrscheinlich“ oder "sehr wahrscheinlich“,
dass sie Unternehmen auffordern werden, Daten einzusehen, einzuschränken
oder zu löschen. Nur 13 Prozent gehen davon aus, dass sie ihre neuen
Rechte nicht wahrnehmen werden.
Gut ein
Drittel der Verbraucher (37 Prozent) will in Zukunft wissen, welche
persönlichen Daten für automatisierte Entscheidungen verwendet werden,
39 Prozent wollen das Recht auf die vollständige Löschung gespeicherter
Daten nutzen. 29 Prozent wollen selbst die Entscheidung treffen, welche
Daten von wem gespeichert werden.
Der
transparente Umgang mit Kundendaten wird für Unternehmen
erfolgsentscheidend, denn 61 Prozent halten es für wahrscheinlich, dass
sie eher mit Unternehmen Geschäfte machen werden, die seriös mit
Verbraucherdaten umgehen. Insbesondere Einzelhandels-Kunden (55 Prozent)
erwarten Transparenz.
Antworten auf einige wichtige Fragen:
- Gibt es eine Übergangsfrist? Nein, die gibt es nicht. Bis zum 25. Mai müssen alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt worden sein.
- Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Onlinehändler
müssen nach Art. 37 Abs. 1 lit c DSGVO einen Datenschutzbeauftragten
bestellen, wenn ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung
besonderer Kategorien von Daten besteht. Außerdem ist nach § 38 Abs. 1
des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes (DSAnPUG-EU) ein
Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn der Verantwortliche
mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt oder wenn er Datenverarbeitungen
vornimmt, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.
- Auf was muss ich bei meinen Dienstleistern (Newsletter-Versandtool, Shopsoftware, Paymentanbieter...) achten? Dienstleister
müssen hinreichende Garantien dafür bieten, dass die Einhaltung der
Anforderungen der DSGVO durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen gewährleistet ist.Wenn Sie einen geeigneten Dienstleister
finden, müssen Sie mit ihm einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung
schließen, der die inhaltlichen Anforderungen von Art. 28 Abs.3 DSGVO
erfüllt.